In dem Schreiben bezieht sich ein Rechtsanwalt auf eine IP-Adresse einer Mandantin mit dem Namen Eva Z.
Die betroffene soll die abgemahnte Webseite zu einem unbekannten Zeitpunkt aufgerufen haben. Dabei ist auch ein Screenshot der Webseite zu finden. Konkret geht es der besagten Mandantin um die eingebauten „Google Fonts“, einem CDN-Dienst des amerikanischen Unternehmens Google, welcher Schriftarten für Webseiten bereitstellt.
Der Webseitenbetreiber soll „ohne Zustimmung der Mandantin an eine Gesellschaft des US-amerikanischen „Alphabet Inc.“-Konzerns („Google“) weitergeleitet haben“.
Die Einbindung von Google Fonts über das Google CDN ist seit der Einführung der DSGVO sehr Problematisch und sollte dringlich vermieden werden.
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