Die Entscheidung des EuGH, den Privacy Shield für ungültig zu erklären, macht die USA zu einem nicht-adäquaten Land ohne gesonderten Zugang zu Europas personenbezogenen Datenströmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli 2020 das EU-US Privacy Shield mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt (Urteil in der Rechtssache C-311/18 Data Protection Commissioner / Maximillian Schrems und Facebook Ireland).
Lesen Sie hier alle relevanten Details nach https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-US-Privacy-Shield.html
Überprüfen Sie nun nochmals, ob Sie Dienste von Anbietern außerhalb der USA in Ihrer Webpräsenz eingebunden haben. Wenn dies der Fall ist, empfehlen wir hier nach einem alternativen Anbieter in der EU zu suchen.
Sollten Sie Dienste wie Google Analytics und co, Facebook und die gängigen SocialMedia Dienste einsetzen:
Seien Sie sich bewusst, dass Sie derzeit datenschutzrechtlich angreifbar sind. Gefahr droht aktuell weniger aus Richtung der Aufsichtsbehörden, sondern vielmehr aus Sicht von einzelnen Usern bzw. Mitbewerbern.
Die Entscheidung, ob und inwieweit Sie Ihre Dienste aktuell abschalten oder beibehalten sollen, können wir Ihnen nicht abnehmen.
Wir hoffen, Ihnen jedoch mit dieser kurzen Anleitung ein wenig mehr Sicherheit an die Hand gegeben zu haben, wie auf das Urteil am besten zu reagieren ist.
Ansonsten stehen wir Ihnen als Dienstleister und Berater sehr gerne zur Verfügung - zögern Sie nicht und nehmen Kontakt mit uns auf.
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